Die seit 1. Mai 2014 novellierte Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) verschärft und erweitert die bereits seit Juli 2008 geltenden Regelungen für die Vermietung und den Verkauf von Immobilien und legt neue Richtlinien für die Erhebung von Bußgeldern bei der Nichteinhaltung fest.
Neu ist beispielsweise die Einführung der Energieeffizienzklasse (A+ bis H), die den Energieverbrauch verschiedener Immobilien, ähnlich wie bei Haushaltsgeräten, vergleichbar machen soll.
Sollten Sie für Ihre Immobilie noch keinen Energieausweis besitzen, unterstützen wir Sie gerne bei der Beschaffung und erstatten Ihnen, im Falle des erfolgreichen Verkaufs Ihrer Immobilie durch uns, sogar die Kosten der Erstellung des notwendigen Energieausweises.